Ab dem 26.06.2017 tritt ein neues Geldwäschegesetz in Kraft. Die Grenze der anonymen Käufe wurde auf 9.999 € herabgesetzt. Ab 10.000 € sind keine anonymen Tafelgeschäfte mehr möglich.
Ab dem 26.06.2017 tritt ein neues Geldwäschegesetz in Kraft. Die Grenze der anonymen Käufe wurde auf 9.999 € herabgesetzt. Ab 10.000 € sind keine anonymen Tafelgeschäfte mehr möglich.