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Neues Geldwäschegesetz 2017: Anonyme Edelmetallkäufe bis 9.999 Euro

Ab dem 26.06.2017 tritt ein neues Geldwäschegesetz in Kraft. Die Grenze der anonymen Käufe wurde auf 9.999 € herabgesetzt. Ab 10.000 € sind keine anonymen Tafelgeschäfte mehr möglich.